Die Wasserschutzpolizei

Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz auf dem Wasser

 

Der Tätigkeit der Wasserschutzpolizei kommt in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Bedeutung zu.

 

An 1.470 km Küstenlinie und auf 2.052 Seen sowie 2.600 km Fließgewässern sorgen sich die Beamten um die Einhaltung von Recht und Ordnung. 

 

Aufgaben der Wasserschutzpolizei

 

Der Tätigkeitsbereich der Wasserschutzpolizei umfasst die allgemeinpolizeilichen Aufgaben:

 

  • auf den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns,
  • auf der Hohen See bis zur Hoheitsgrenze,
  • in den Häfen sowie auf den schiffbaren Wasserstraßen,
  • auf den sonstigen Binnengewässern in Mecklenburg-Vorpommern
  • an/auf Wasserbauten und Schleusen,
  • an Kai- und Uferanlagen und anderen der Schifffahrt dienenden Anlagen (Lade- und Löschstellen, Slipanlagen etc.),
  • in Landschafts- und Naturschutzgebieten.

 

Die Wasserschutzpolizei ist grundsätzlich in gleicher Weise wie die Schutzpolizei zuständig für:

 

  • Gefahrenermittlung und Gefahrenabwehr,
  • Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
  • Objekt- und Personenschutz,
  • Amts- und Vollzugshilfe,
  • Personen- und Sachfahndung.

 

Die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben ergeben sich aus den Gesetzen über die Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Dazu zählen:

 

  • Gefahren für den Schiffsverkehr ermitteln und Maßnahmen zu deren Abwehr treffen,
  • von der Schifffahrt ausgehende Gefahren, einschließlich solcher für das Wasser zu ermitteln,
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften die der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienen, insbesondere über das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besetzung und Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge,
  • die Schiffspapiere und die Befähigungsnachweise der Schiffsführer, -offiziere und -mannschaften, Floßführer, Fährführer und Lotsen prüfen,
  • Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter,
  • Kontrolle auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften,
  • Überprüfung vorgeschriebener Sicherheitszeugnisse, Erlaubnisse, Genehmigungen, Bescheinigungen, Tagebücher und sonstige Nachweise,
  • Schiffsunfälle melden und Ermittlungen für ihre Untersuchung einleiten bzw. durchführen.

 

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